Kontaktdaten

Dr. Britta Holdorf
Rechtsanwältin und Notarin – Kanzlei für Vermögensnachfolge und Stiftungen
Bockenheimer Landstr. 107
60325 Frankfurt am Main
069 – 945192600
info@sicher-vererben.de

SCHWERPUNKTE

Notarielle Tätigkeit
Anwaltliche Tätigkeit

BERUFLICHE ERFAHRUNGEN

1996 – 2015: Rechtsanwältin bei Goutier & Partner Frankfurt

  • Leitung der prozessrechtlichen Abteilung;
  • Führung von Finanzgerichtsprozessen und komplexen schadensersatzrechtlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten;
  • Aufbau des Schwerpunktbereichs Berufsträgerhaftung einschließlich der deckungsrechtlichen Fragestellungen;
  • Hochspezialisierte Großschadenmandate;
  • Managerhaftung.
K
Kanzlei für Vermögensnachfolge und Stiftungen

Seit mehren Jahren ist Dr. Britta Holdorf Rechtsanwältin und Notarin spezialisiert auf die Themen „Erben und Vererben, Schenken und Stiften“.

Ihre Mandanten betreut sie bundesweit bei allen Fragen, die zur Regelung der Vermögensnachfolge oder nach einem Erbfall auftreten.

Mit Leidenschaft setzt sie sich dafür ein, dass ihre Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung erhalten, die sie ruhig schlafen lässt.

Testament und Vorsorgeregelungen:

  • Analyse des vorhandenen Testaments
  • Anpassung des vorhandenen Testaments an veränderte Umstände
  • Neugestaltung von Testamenten
  • Langjährige Erfahrung mit Behindertentestamenten
  • Vorbereitung von Erbvertrag und Ehevertrag
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vermögensübertragungen, Schenkungen:

  • Prüfung Ihrer bereits geschlossenen Verträge
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen, ehebedingten Zuwendungen, vorweg genommener Erbfolge
  • Sicherung der Rechte des Schenkers
  • Familiengespräche zur Konsenserzielung mit den Erben

Beratung und Vertretung nach dem Erbfall, z.B.:

  • Erbauseinandersetzung
  • Vertretung Ihrer Rechte z. B. gegenüber Miterben
  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsansprüche, Durchsetzung oder Abwehr

Stifter und Stiftungen:

  • Beratung von Stiftern, z. B.:
  • Beratung über die für Sie optimale Form der Stiftung
  • Beratung über den Stiftungszweck
  • Gestaltung Ihrer Stiftungssatzung und Ihres Stiftungsgeschäfts
  • Gründung Ihrer Stiftung sowohl zu Lebzeiten als auch im Zusammenhang mit einem Testament oder Nachlass
  • Regelung aller Formalitäten im Zusammenhang mit der Gründung
  • Beratung von Stiftungen

Ob Nachlass– und Nachfolge-Fragen per Testament oder Erbvertrag geregelt werden sollen, die Vermögensübertragung zu Lebzeiten (Schenkung) vorzubereiten oder eine Stiftung zu konzipieren, zu gründen und zu managen ist, ich berate Sie gerne – selbstverständlich auch in Ihrem privaten Umfeld. Auch bei Fragen, die nach einem Erbfall auf Sie zukommen, bin ich gern für Sie da.

In ganz Deutschland.