Früher an später denken – die Vorsorgevollmacht

Jeder von uns kann ganz unerwartet in einer Situation sein, in der er wichtige Angelegenheiten nicht oder zumindest für längere Zeit nicht mehr selbst regeln kann. Unfall, plötzliche Erkrankung, Alter oder Gebrechlichkeit können hierfür ursächlich sein.

Mit einem Testament regeln Sie, was nach Ihrem Ableben geschehen soll.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (oft auch als „Patiententestament“ bezeichnet) sollen Sie dagegen zu Ihren Lebzeiten absichern. Sie sind von ebenso großer Wichtigkeit wie ein Testament. Auch für jüngere Menschen sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein absolutes Muss.

Meine Mandanten stehen oftmals vor den folgenden Fragen:

Welchen Inhalt kann Ihre Vorsorgevollmacht haben?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist ratsam, da sie Ihnen Ihre private Autonomie und Selbstbestimmung erhält. Sie selbst können eine Vertrauensperson bereits im Vorfeld einer etwaigen Betreuungsbedürftigkeit bestimmen. Natürlich setzt dies größtes Vertrauen zu Ihrem Bevollmächtigten voraus.

I. Ihre Vorsorgevollmacht kann Regelungen für den gesamten Vermögensbereich enthalten, z.B.

  • Geld- und Bankgeschäfte
  • Evtl. Mietangelegenheiten
  • Eingehung von Verträgen, z.B. über Immobilien
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, z.B. auch:
  • Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Beihilfe, Steuer-, Pflegeversicherungs-, Versicherungs- und sonstigen Angelegenheiten und Beantragung von Leistungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten jeder Art.

II. Darüber hinaus dokumentieren Sie Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihre persönlichen Angelegenheiten, z.B.

  • Gesundheitsfürsorge und Heilbehandlungsmaßnahmen
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Freizeitgestaltung
  • Präferenzen für ein bestimmtes Alten- oder Pflegeheim
  • Präferenzen für häusliche Pflege
  • Durchsetzung Ihrer Patientenrechte u.v.a.m.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Zu den Aufgaben Ihres Vorsorgebevollmächtigten gehört somit auch die Durchsetzung Ihrer Wünsche in Ihrer Patientenverfügung.

Zusammenfassend: Der Vorsorgebevollmächtigte ist – wenn Sie seine Aufgabenbereiche nicht mit Ihrer Vorsorgevollmacht beschränken – für alles zuständig, was Sie auch für sich selbst regeln könnten.

Ausnahmen sind höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. die Errichtung Ihres Testamentes. Nur Sie selbst können eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, errichten. Dagegen ist es dem  Bevollmächtigten grundsätzlich durchaus gestattet, für Sie Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Jede erwachsene, voll geschäftsfähige Person, die Ihr volles Vertrauen genießt. Für viele Menschen sicher überraschend: Auch Ihr Ehepartner oder Lebenspartner ist nicht automatisch Ihr Bevollmächtigter. Er müsste sich durch das Betreuungsgericht zum Betreuer ernennen lassen, sofern Sie ihm keine ausdrückliche Vollmacht erteilt haben.

Diese können Sie auch an mehrere Personen gleichzeitig erteilen, etwa an Ihre Kinder.

Gültigkeit

Je nach Ihrer Vermögensstruktur muss Ihre Vorsorgevollmacht bestimmte Formvorschriften erfüllen, um volle Gültigkeit zu entfalten. Insbesondere gilt dies bei Verfügungen über Immobilien oder Grundstücke. Viele Vordrucke, die Sie ihm Internet downloaden können, erfüllen diese Formvorschriften nicht, was immer wieder zu unangenehmen Überraschungen führt.

Haben Sie keine oder keine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, müsste im Vorsorgefall für Sie ein Betreuer durch das Amtsgericht, das so genannte Betreuungsgericht, bestellt werden. Regelmäßig ist dies die ungünstigere Lösung für Sie.

Widerruf

Sie möchten Ihre Vorsorgevollmacht wieder aufheben? Das können Sie zu jeder Zeit, so lange Sie selbst Ihren Willen noch äußern können und noch geschäftsfähig sind. Der Widerruf muss keine bestimmte Form einhalten. Weitere mögliche Regelungen zu Ihrer Sicherheit zeige ich Ihnen gern auf.

Gern berate ich Sie bei der Gestaltung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Sie sollen sagen können:

Alles geregelt – ein gutes Gefühl!