Motive eine Stiftung zu gründen
- Sie wollen den geordneten Übergang Ihres Vermögens regeln
- Ihnen fehlen geeignete Erben – oder ein Nachfolger im Unternehmen
- Ihre Ideen, Ihre Visionen sollen auch dann weiterleben, wenn Sie nicht mehr sind
- Ihr Vermögen ist plötzlich gewachsen
- Sie hat ein besonderes Ereignis dazu gebracht, künftig bestimmte Aktivitäten zu fördern.
Ist das die Situation, in der Sie sich befinden?
Dann haben Sie Anlass, intensiver über eine Stiftung nachzudenken. Gerne helfe ich Ihnen dabei – durch individuelle Beratung und Unterstützung bei der Gründung Ihrer Stiftung.
Stifter trennen sich endgültig und unwiederbringlich von einem Teil ihres Vermögens und schaffen sich eine erfüllende, ihre Zufriedenheit steigernde Aufgabe. Sie engagieren sich in der Gesellschaft für etwas Bedeutendes und gehen dabei oft auch neue Wege. Sie schaffen Bleibendes und sichern dauerhafte Werte, auch über ihr eigenes Leben hinaus und über Generationen hinweg – zum Beispiel mit einer gemeinnützigen Stiftung, deren Grundstockkapital immer erhalten bleibt und die nur die jeweils erzielten Kapitalerträge für den Stiftungszweck bereitstellt. Dadurch können Stiftungen besonders nachhaltig arbeiten. Sie sind unabhängig von politischen Tendenzen und wirtschaftlichen Zwängen.
Stifter und Stiftungen
Stifter und Stiftungen sind heute „Motor“ der Wissenschafts-, Bildungs- Kultur- und Umweltschutz-Förderung, aber auch der karitativen Arbeit geworden.
Etwa 20.000 rechtsfähige Stiftungen gibt es derzeit in Deutschland. Die Zahl der nicht rechtsfähigen Stiftungen, der so genannten Treuhandstiftungen, liegt um ein Vielfaches höher. Die meisten Stiftungen sind vergleichsweise klein: Etwa 60 Prozent besitzen weniger als 500.000 Euro Kapital.
„Stiften gehen“ ist kein Privileg sehr vermögender Menschen. Ein Fünftel der Stifter verfügt über weniger als 250.000 Euro Privatvermögen. Eine gesetzliche Regelung zum Mindestvermögen gibt es nicht. Entscheidend ist, ob aus den Stiftungserträgen Ihr Stiftungszweck nachhaltig verwirklicht werden kann. Bei kleineren Vermögen kann ein Engagement in einer Treuhandstiftung sinnvoll sein. So können Sie Ihren Namen erhalten und zielgerichtet Positives bewirken. Vielleicht ist auch eine Beteiligung an einer Bürgerstiftung, bei der viele Menschen gemeinschaftlich Kapital aufbringen, für Sie der richtige Weg.
Oder Sie engagieren sich durch eine – zweckgebundene – Zustiftung in das Grundstockvermögen einer bereits existierenden Stiftung.
Sie möchten Ihr Vermögen für Ihre Familie und für kommende Generationen sichern? Dann lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken, ob eine Familienstiftung für Sie die optimale Lösung ist.
Die Gründung Ihrer Stiftung
Wie können Sie Ihren Wunsch nach Ihrer Stiftung verwirklichen? Wann soll Ihr Engagement beginnen?
- Erst nach Ihrem Ableben? Dann müssen Sie in Ihrem Testament oder in Ihrem Erbvertrag die Erbfolge oder das Vermächtnis für die Stiftung regeln.
- Bereits zu Ihren Lebzeiten? Dann gilt es zu entscheiden, welche Art der Stiftung für Sie die richtige ist und mit welchem Vermögen Sie starten möchten. Denkbar ist es, mit einem „kleineren“ Anfangsvermögen zu beginnen, und Ihre Stiftung dann in Ihrem Testament weiter zu bedenken durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis.
Vorteile einer Stiftung
Eine Stiftung ermöglicht ebenso kontrolliertes wie effizientes Spenden. Zielgerichteter als zum Beispiel bei einer Spende an eine große gemeinnützige Organisation kann der Stifter selbst die Weichen stellen und definitiv nur den von ihm bestimmten Zweck fördern. Ihre Stiftung kann eine sehr schlanke Organisation haben und damit weniger Overhead-Kosten als viele große gemeinnützige Organisationen. Vorteil: Der Ertrag Ihrer Stiftung kommt fast zu 100 Prozent dem Stiftungszweck zugute.
Gemeinnütziges Engagement, z.B. durch Gründung einer Stiftung oder durch Zustiftung, belohnt der Staat mit vielen Steuervorteilen. In den letzten Jahren wurde hier für Stifter Entscheidendes auch im Bereich der Einkommensteuer getan.
Eine gemeinnützige Stiftung ist zudem von jeglicher Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer befreit. Ihr Vermögen, das Sie einer gemeinnützigen Stiftung zuwenden, bleibt also vollständig erhalten, ohne dass es durch Erbschaftssteuern geschmälert wird.
Sie werden sich fragen:
- Welche Voraussetzungen für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung gibt es?
- Wie erkläre ich meine Absicht, eine Stiftung zu gründen?
- Wie lege ich in einer Satzung fest, welchen Zweck die Stiftung wie verfolgen soll und welche Organe für die Stiftung handeln sollen?
- Welche Rechtsform ist die richtige – kommt eine rechtsfähige Stiftung oder eine nicht rechtsfähige Treuhandstiftung für mich in Betracht?
- Wann kommt eine Familienstiftung und wann eine gemeinnützige Stiftung in Frage?
- Was spricht für eine Treuhandstiftung oder einen Stiftungsfonds?
- Was ist zu beachten, wenn ich dem Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung etwas zustiften möchte?
- Welche Steuervorteile habe ich im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung?
Gestaltung Ihrer Stiftung
Als erfahrene Rechtsanwältin stehe ich Ihnen bei der Gestaltung Ihrer maßgeschneiderten Stiftung gerne zur Seite. Schon oft habe ich Stifter dabei begleitet, ihre Vision passgenau zu verwirklichen und die Vorteile einer Stiftung in Anspruch zu nehmen, ohne sich um die Umsetzung kümmern zu müssen.
So helfe ich Ihnen, die Weichen der Vermögensnachfolge richtig zu stellen. Sie sollen sagen können:
Alles geregelt. Ein gutes Gefühl!